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Bei der Einstellung eines Mitarbeiters in Frankreich muss sich der einstellende Arbeitgeber die Frage der damit verbundenen Kosten stellen (und nich nur der Vergütung oder der Sozialabgaben ). Von der Anmeldung bei den Sozialversicherungsträgern bis hin zur Personalverwaltung fallen Kosten verschiedenster Arten an. Diese sollte sich der Arbeitgeber vor Einstellung eines Mitarbeiters in Frankreich vor Augen führen.

Ein zeitlicher Aufwand entsteht durch die Anmeldung des Arbeitnehmers bei den Sozialversicherungsträgern sowie der Erstellung des Arbeitsvertrags . Bei der Erstellung des Arbeitsvertrags rechnet man pro Stunde Zeitaufwand zwischen 150 bis 250 € zzgl. USt. Für den Arbeitsvertrag in zweisprachiger Version ergibt sich ein Betrag von rund 1.500 €. Pro weiterem Arbeitsvertrag fallen ca. 300 € an.

Darüber hinaus müssen die Kosten der Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen pro Monat berücksichtigt werden. In der Regel fallen 25 € monatlich pro Lohn- und Gehaltsabrechnung an. Die Gebühren für Lohn- und Gehaltsabrechnungen sinken jedoch pauschal mit zunehmender Arbeitnehmerzahl.

Daneben sollten bei der Einstellung eines Mitarbeiters in Frankreich die Personalverwaltungskosten nicht vergessen werden. Es kann mit Kosten von 500 € pro Mitarbeiter für einen Zeitraum von einem Jahr gerechnet werden.

Außerdem können Kosten für andere Dienstleistungen wie Beratungsgebühren, Abgangsentschädigungen usw. entstehen. Für diese anderen Dienstleistungen sollten ebenfalls pro Stunde 150 bis 250 € zzgl. USt. einkalkuliert werden.

Unser deutsch-französisches Expertenteam steht Ihnen bei weiteren Fragen zur Berechnung der Einstellungskosten Ihrer zukünftigen Mitarbeiter in Frankreich gerne zur Verfügung. Kommen Sie einfach auf uns zu!

Kontakt zum Thema Administrative Kosten in Frankreich

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