kpmg-pulseRückruf anfordern
kpmg-pulseAngebotsanfrage

Grundsätzlich fallen unabhängig vom Unternehmenssitz des Arbeitgebers bei der Beschäftigung eines Arbeitsnehmers in Frankreich Sozialversicherungsbeiträge an. Dabei entspricht der Arbeitgeberanteil ca. 45 % und der Arbeitnehmeranteil ca. 20%. Die nachfolgende Tabelle soll diesen Sachverhalt veranschaulichen:

Die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge in Frankreich kann ausländischen Investoren etwas hoch vorkommen. Man bemühte sich jedoch in den letzten Jahren die Sozialversicherungsbeiträge und somit die Kosten pro Arbeitskraft für Arbeitgeber zu verringern. Die größten Fortschritte wurden dabei bei Geringverdienern verzeichnet.

Die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge in Frankreich ist sowohl vom „Status“ als auch von der Vergütungshöhe des Arbeitnehmers abhängig. Die nachfolgende Tabelle soll einen Überblick verschaffen:

Darüber hinaus gibt es verschiedene bezahlte Zusatzleistungen, für die keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden müssen. Beispiele dafür sind:

  • Erfolgsbeteiligungsprämien
  • Essensgutscheine
  • Geschenkgutscheine

Unser deutsch-französisches Expertenteam ist Ihnen gerne behilflich bei Fragen zur Lohn- und Gehaltsgestaltung Ihrer zukünftigen Mitarbeiter.

Kontakt zum Thema Sozialabgaben

    Sie verfügen über das Recht auf Zugang und Berichtigung Ihrer Daten sowie auf Löschung, auf Übertragbarkeit und im Todesfall auf Entscheidung über den Verbleib Ihrer Daten. Darüber hinaus verfügen Sie über das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht Einspruch gegen die Datenverarbeitung beim "Nationalen Ausschuss für Informatik und Freiheitsrechte" ("CNIL") in Frankreich zu erheben. Sie können Ihre Rechte geltend machen und eine Kopie der entsprechenden Verpflichtungserklärungen anfordern, indem Sie auf den folgenden Link klicken : ICH MACHE MEINE RECHTE GELTEND.

    Besuchen Sie uns Angebot (kostenlos)